Bisher griff der §
23 des KunstUhrG
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden
Künste und der Photographie, § 23
(http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.htm)
(1)Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen
verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer
Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an
denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern
die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der
Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine
Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes
Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist,
seiner Angehörigen verletzt wird.
Durch das DSGVO wird das Recht am Bild/Video selbst für die
professionelle Fotografie äußerst kontrovers diskutiert und es
bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung dazu verhält.
Benachrichtigungen zwecks Löschung von Fotos an
cld-basdorf@t-online.de
Foto-Links werden unseren CLD-Mitgliedern zur
Verfügung gestellt!
Bei den eingebetteten YouTube - Videos ist der erweiterte
Datenschutz - Modus aktiviert.
Für die Videos nutzen wir YouTube (Google)
Google
Datenschutzerklärung-PDF |